Tippgeber-Provision – Ein Dankeschön von uns an Sie

Ein Tippgeber sind Sie, wenn Sie jemanden kennen der eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft. Vielleicht ein Nachbar oder Bekannter? Vermitteln Sie Ihren Tipp an uns weiter und sahnen Sie bei erfolgter Vermarktung bis zu 2.000 € ab.

 

In drei einfachen Schritten zur Provision:

Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Wir prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.

Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision auf Ihr Konto.

Kontakt

Hinterlassen Sie uns Ihren Tipp ganz einfach mit diesem Kontaktformular:




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    Voraussetzungen

    • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
    • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten (Internet, Zeitung, aus öffentlichen Medien o.ä.).
    • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
    • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
    • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
    • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

    Weitere Hinweise

    • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
    • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
    • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.